Das Wichtigste in Kürze
- Die Prüffristen legt der Unternehmer fest – auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV).
- Die DGUV Vorschrift 3 nennt in ihren Durchführungsanweisungen bewährte Richtwerte.
- Ortsfeste Anlagen: in der Regel alle 4 Jahre, in Räumen besonderer Art jährlich.
- Ortsveränderliche Geräte: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate – bei Fehlerquote < 2 % verlängerbar auf max. 1 Jahr (Werkstatt, Baustelle) bzw. 2 Jahre (Büro).
Prüffristen-Rechner
Richtwerte nach DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen Tabelle 1A und 1B.
Richtwert für ortsveränderliche Betriebsmittel.
Die verbindliche Frist legt der Unternehmer per Gefährdungsbeurteilung fest. Wir unterstützen Sie dabei gern.
Rechtliche Grundlage der Prüffristen
§ 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel „in bestimmten Zeitabständen“ prüfen zu lassen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Konkrete Zahlen enthält die Vorschrift selbst nicht – sie finden sich in den Durchführungsanweisungen (Tabellen 1A bis 1C) als Richtwerte. Parallel fordert die Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 Abs. 6, § 14 BetrSichV), dass Art, Umfang und Fristen der Prüfung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Die TRBS 1201 konkretisiert, wie das geschieht.
Wer die Richtwerte der DGUV V3 anwendet und das dokumentiert, ist auf der sicheren Seite. Abweichungen nach oben müssen durch Fehlerquote und Gefährdungsbeurteilung begründet werden.
Fristen für ortsfeste Anlagen (Tabelle 1A)
| Anlage / Betriebsmittel | Prüffrist (Richtwert) | Art der Prüfung | Prüfer |
|---|---|---|---|
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
| Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder EuP bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
| Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) in stationären Anlagen | 6 Monate | Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
| Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) in nichtstationären Anlagen | arbeitstäglich | Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
Ortsfeste Anlagen sind die feste Installation mit Verteilungen, Leitungen und Steckdosen sowie fest angeschlossene Betriebsmittel. Für „Räume besonderer Art“ nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 – etwa Baustellen, Feuchträume, landwirtschaftliche Betriebsstätten oder Saunen – gilt wegen der höheren Gefährdung ein Jahr.
Fristen für ortsveränderliche Geräte (Tabelle 1B)
| Betriebsmittel | Prüffrist (Richtwert) | Anpassung / Maximalwerte |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate | Wird eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Frist verlängert werden. |
| Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen | wie oben | Maximalwerte: Baustellen, Fertigungsstätten, Werkstätten 1 Jahr |
| Anschlussleitungen mit Stecker; bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss | wie oben | Maximalwerte: Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre |
Der Richtwert von sechs Monaten wirkt auf den ersten Blick kurz. Entscheidend ist aber die Möglichkeit, die Frist anhand der Fehlerquote anzupassen.
Was bedeutet die Fehlerquote?
Die Fehlerquote ist der Anteil der Geräte, die bei einer Prüfung Mängel aufweisen. Liegt sie unter 2 %, ist die gewählte Frist offensichtlich ausreichend – sie kann verlängert werden. Liegt sie darüber, sollte die Frist verkürzt werden.
| Einsatzbereich | Richtwert | Maximalwert bei Fehlerquote < 2 % |
|---|---|---|
| Büro und ähnliche Bedingungen | 6 Monate | 24 Monate |
| Werkstätten, Fertigungsstätten | 6 Monate | 12 Monate |
| Baustellen | 3 Monate | 12 Monate |
Deshalb ist eine saubere Dokumentation so wichtig: Nur wer seine Fehlerquote belegen kann, kann längere Fristen begründen – und spart damit bei jeder Prüfrunde Zeit und Geld.
Welche Faktoren die Frist beeinflussen
- Beanspruchung: Werden Geräte häufig bewegt, gesteckt und transportiert (Werkzeuge, Kabeltrommeln), ist mit mehr Verschleiß zu rechnen.
- Umgebung: Staub, Feuchtigkeit, Hitze, Chemikalien und mechanische Belastung verkürzen sinnvolle Fristen.
- Nutzerkreis: Werden Geräte von vielen wechselnden Personen genutzt, steigt das Risiko unbemerkter Schäden.
- Erfahrungswerte: Die Fehlerquote aus vorherigen Prüfungen ist der wichtigste Indikator.
- Herstellerangaben und Vorgaben des Versicherers.
Erstprüfung und Prüfung nach Instandsetzung
Neben der Wiederholungsprüfung verlangt § 5 DGUV V3 eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung. Für neue Geräte mit CE-Kennzeichnung gilt die Prüfung durch den Hersteller – sie müssen aber ins Prüfverzeichnis aufgenommen werden. Nach einer Reparatur ist eine Prüfung nach DIN EN 50678 (VDE 0701) erforderlich.
Häufige Fragen
Kann ich die Prüffrist einfach selbst verlängern?
Ja, aber nur begründet: Grundlage sind die Gefährdungsbeurteilung und eine dokumentierte Fehlerquote unter 2 %. Ohne Nachweis sollten Sie sich an die Richtwerte halten.
Gilt die Frist ab Kaufdatum oder ab letzter Prüfung?
Die Frist läuft ab der letzten Prüfung. Bei neuen Geräten gilt in der Regel das Datum der Inbetriebnahme als Startpunkt – spätestens zur nächsten regulären Prüfrunde wird das Gerät mitgeprüft.
Welche Frist gilt für Geräte im Homeoffice?
Auch vom Arbeitgeber gestellte Geräte im Homeoffice unterliegen der Prüfpflicht. Üblich ist hier der Richtwert für Büros; organisatorisch werden die Geräte oft bei einem Termin im Unternehmen mitgeprüft.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Normen.
