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Ratgeber · Recht

Elektroprüfung: Diese Pflichten haben Arbeitgeber

Wer elektrische Anlagen und Geräte betreibt, trägt Verantwortung für die Sicherheit seiner Beschäftigten. Welche Vorschriften gelten, wer haftet und wie Sie Ihre Pflichten rechtssicher erfüllen.

Stand: Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit · von den Elektrofachkräften der EL-Concept GmbH

Dokument
Elektroprüfung: Diese Pflichten …
Bereich
Ratgeber
Ersteller
EL-Concept GmbH · Montabaur
Stand
10/2026

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

VorschriftKernaussage
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Der Arbeitgeber muss Gefährdungen beurteilen (§ 5) und die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen (§ 3).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)Arbeitsmittel – dazu zählen elektrische Geräte und Anlagen – sind nach Art, Umfang und Frist zu prüfen, die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden (§§ 3, 14).
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention: Der Unternehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen.
DGUV Vorschrift 3 / 4Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften errichtet, geändert und instand gehalten werden und sind regelmäßig zu prüfen (§§ 3, 5).
TRBS 1201 / 1203Technische Regeln zu Prüfungen von Arbeitsmitteln und zur Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person.
DIN VDE 0105-100, DIN EN 50699Technische Normen, die festlegen, wie geprüft wird – Messverfahren und Grenzwerte.

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber – in einer GmbH die Geschäftsführung, in einer Kommune die Behördenleitung. Er kann die Aufgabe schriftlich an geeignete Personen übertragen (z. B. Betriebsleitung, Facility Management), bleibt aber in der Aufsichts- und Kontrollpflicht.

Die Prüfung selbst darf nur eine Elektrofachkraft durchführen – oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, sofern geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden. Elektrofachkraft ist, wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Externe Prüfung – klare Verantwortung

Beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb wie die EL-Concept GmbH, liegt die fachliche Verantwortung für die korrekte Durchführung der Prüfung beim Prüfer. Ihre Pflicht ist es, eine fachkundige Stelle zu beauftragen, Fristen einzuhalten und festgestellte Mängel beseitigen zu lassen.

In 6 Schritten zur rechtssicheren Elektroprüfung

  1. Bestandsaufnahme: Welche Standorte, Anlagen und Geräte gibt es? Gibt es frühere Prüfprotokolle?
  2. Gefährdungsbeurteilung: Einsatzbedingungen bewerten und Prüffristen festlegen (siehe Prüffristen-Ratgeber).
  3. Prüfer beauftragen: Elektrofachkraft bzw. Elektrofachbetrieb mit kalibrierter Messtechnik.
  4. Prüfung durchführen – inklusive Kennzeichnung der Geräte.
  5. Mängel beseitigen und gefährliche Betriebsmittel aus dem Verkehr ziehen.
  6. Dokumentieren und Fristen überwachen: Prüfprotokolle aufbewahren, nächste Termine planen.

Dokumentation: Was muss vorliegen?

Nach § 5 Abs. 3 DGUV V3 ist auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen über die Prüfungen vorzulegen. Die BetrSichV verlangt zudem, dass das Ergebnis der Prüfung aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird (§ 14 Abs. 7). In der Praxis gehören dazu:

  • Prüfprotokolle mit Messwerten und Prüfdatum
  • Name des Prüfers und verwendete Messgeräte
  • Geräte- und Anlagenverzeichnis
  • Mängel und deren Beseitigung
  • Festgelegte Prüffristen und deren Begründung

Was droht bei Versäumnissen?

Bußgelder

Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können nach § 209 SGB VII als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 10.000 € geahndet werden. Auch Verstöße gegen die BetrSichV sind bußgeldbewehrt.

Versicherung

Sachversicherer können bei grob fahrlässiger Verletzung von Sicherheitsvorschriften die Leistung kürzen – etwa nach einem Elektrobrand.

Regress der BG

Nach einem Arbeitsunfall kann die Berufsgenossenschaft bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress beim Unternehmer nehmen (§ 110 SGB VII).

Persönliche Haftung

Bei Personenschäden kommen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen in Betracht.

Häufige Fragen

Gilt die Prüfpflicht auch für Kleinbetriebe?

Ja. Sobald Beschäftigte elektrische Arbeitsmittel nutzen, gilt die Prüfpflicht – unabhängig von der Betriebsgröße.

Darf ein Hausmeister die Geräte prüfen?

Nur, wenn er als elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und mit geeigneten Prüfgeräten arbeitet. Die Verantwortung für die Prüfung trägt dann die Elektrofachkraft.

Wie lange müssen Prüfprotokolle aufbewahrt werden?

Mindestens bis zur nächsten Prüfung. Wir empfehlen, Protokolle deutlich länger aufzubewahren, um die Entwicklung der Fehlerquote belegen zu können.

Hinweis

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Normen.

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