DGUV V4 – was steckt dahinter?
Die DGUV Vorschrift 4 ist die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand – also der Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Sie ist inhaltsgleich mit der DGUV Vorschrift 3 der Berufsgenossenschaften (früher GUV-V A3).
Prüfumfang, Prüffristen und Anforderungen an die Elektrofachkraft sind identisch – der Unterschied liegt allein im zuständigen Unfallversicherungsträger.
| DGUV Vorschrift 3 | DGUV Vorschrift 4 | |
|---|---|---|
| Herausgeber | Berufsgenossenschaften | Unfallkassen / GUVV |
| Gilt für | Privatwirtschaftliche Unternehmen | Kommunen, Länder, öffentliche Einrichtungen |
| Früherer Name | BGV A3 | GUV-V A3 |
| Inhalt & Prüffristen | identisch | identisch |
Für wen gilt die DGUV V4?
In Bildungseinrichtungen kommen viele Geräte von außen hinzu – Kaffeemaschinen im Lehrerzimmer, Geräte aus Elterninitiativen, Lehrmittel. Wir erfassen und prüfen alle Betriebsmittel und empfehlen ein klares Verfahren für neu hinzukommende Geräte.
Prüfumfang
Wie bei der DGUV V3 prüfen wir ortsfeste Anlagen (Verteilungen, Stromkreise, RCDs, fest angeschlossene Geräte) und ortsveränderliche Betriebsmittel (alle Geräte mit Stecker).
- 01BesichtigenZustand, Beschädigungen, Überlastung, Kennzeichnung
- 02MessenSchutzleiter, Isolation, Ableitströme, RCD, Schleifenimpedanz
- 03ErprobenFunktion von Schutz-, Sicherheits- und Meldeeinrichtungen
- 04DokumentierenProtokoll, Messwerte, Mängelliste, Fristvorschlag
- 05KennzeichnenPrüfplakette mit nächstem Prüftermin
Richtwerte für Prüffristen
| Anlage / Betriebsmittel | Prüffrist (Richtwert) | Art der Prüfung | Prüfer |
|---|---|---|---|
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
| Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder EuP bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
| Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) in stationären Anlagen | 6 Monate | Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
| Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) in nichtstationären Anlagen | arbeitstäglich | Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
| Betriebsmittel | Prüffrist (Richtwert) | Anpassung / Maximalwerte |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate | Wird eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Frist verlängert werden. |
| Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen | wie oben | Maximalwerte: Baustellen, Fertigungsstätten, Werkstätten 1 Jahr |
| Anschlussleitungen mit Stecker; bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss | wie oben | Maximalwerte: Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre |
Planbar für Verwaltungen
- Prüfung in Ferienzeiten oder außerhalb der Öffnungszeiten – ohne Störung des Betriebs
- Liegenschaftsübergreifende Planung für mehrere Gebäude und Standorte
- Angebote für Ausschreibungen und mehrjährige Rahmenverträge
- Einheitliche Dokumentation für Gebäudemanagement und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Prüfprotokoll mit allen Messwerten, verwendeten Messgeräten, Prüfer und Datum
- Anlagen- bzw. Geräteverzeichnis mit Standort, Typ, Schutzklasse und Prüfergebnis
- Mängelliste mit Einstufung und konkreten Handlungsempfehlungen
- Fristvorschlag für die nächste Wiederholungsprüfung
- Prüfplakette an jedem geprüften Betriebsmittel
- Hinweise auf Energiesparpotenziale, die bei der Prüfung auffallen
